§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Nutzung des unter www.craftware24.de und den dazugehörigen Subdomains abrufbaren Online-Dienstleistungsportals Craftware24 („Portal“) der Immoware24 GmbH, Magdeburger Straße 51, 06112 Halle (Saale) („Immoware24“).
(2) Das Portal ermöglicht die Vermittlung von Aufträgen über Handwerkerleistungen zwischen den jeweiligen Auftraggebern und Auftragnehmern. Das Portal richtet sich dabei ausschließlich an Hausverwalter und Handwerksunternehmen, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind. Diese AGB gelten ausschließlich für Handwerksunternehmen.
(3) Mit der Registrierung bzw. Nutzung des Portals erkennt das Handwerksunternehmen diese AGB als verbindlich an. Diese AGB finden in der jeweils aktuellen Fassung unmittelbare Anwendung.
(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Handwerksunternehmens finden im Verhältnis zwischen Immoware24 und dem Handwerksunternehmen keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn Immoware24 eine Leistung erbringt, ohne solchen Bedingungen ausdrücklich zu widersprechen.
§ 2 Registrierung | Zugang zum Portal
(1) Grundsätzlich muss sich das Handwerksunternehmen nicht gesondert registrieren, um die Funktionen des Portals nutzen zu können. Die Nutzung bestimmter Funktionen des Portals kann allerdings eine gesonderte Registrierung erfordern. Ein Anspruch auf Zulassung oder Nutzung des Portals besteht nicht. Soweit eine gesonderte Registrierung erforderlich ist, darf das Handwerksunternehmen nur ein Profil führen (keine Mehrfachregistrierung).
(2) Im Rahmen etwaiger Registrierungsprozesse und der Nutzung des Portals sind vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen (z. B. Identifikations- und Kontaktdaten). Wenn sich im Laufe der Zeit, die den Angaben zugrunde liegenden Umstände ändern, sind die getätigten Angaben zu aktualisieren.
(3) Die Person, welche den Registrierungsvorgang vornimmt, hat dafür Sorge zu tragen, dass sie berechtigt ist, das jeweilige Handwerksunternehmen unter diese AGB zu verpflichten und das Portal für dieses zu nutzen. Verfügt die Person über die vorgenannte Berechtigung nicht, so hat die Registrierung zu unterbleiben. Das Handwerksunternehmen steht dafür ein, dass es nur solche Personen für die Nutzung des Portals zulässt, welche das Handwerksunternehmen entsprechend verpflichten können.
(4) Immoware24 übernimmt keine Gewähr für die Identität und Verfügungsbefugnis der Nutzer. Bei Zweifeln über die Identität bzw. Verfügungsbefugnis anderer Nutzer, sind die Nutzer selbst gehalten sich in geeigneter Weise über die Identität und Verfügungsbefugnis zu informieren.
(5) Etwaige Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Etwaige Nutzer-Konten sind nicht auf Dritte übertragbar. Die Verantwortung für die unter einem Nutzer-Konto in Verbindung mit dem jeweiligen Passwort vorgenommenen Handlungen tragen die jeweils handelnden Personen und das Handwerksunternehmen. Bei einem begründeten Verdacht eines Missbrauchs der Zugangsdaten wird das Handwerksunternehmen Immoware24 hierüber unverzüglich informieren. Immoware24 wird den Zugang zum Nutzer-Konto innerhalb angemessener Frist sperren oder alternativ die Zugangsdaten ändern und das Handwerksunternehmen darüber informieren.
§ 3 Leistungen von Immoware24
(1) Immoware24 stellt das Portal technisch bereit und schafft damit die technischen Voraussetzungen für die Vertragspartnersuche und die Vermittlung von Aufträgen über Handwerksleistungen.
(2) Das Portal wird direkt von dem Handwerksunternehmen genutzt. Hausverwalter haben die Möglichkeit, über eine Schnittstelle in einer separaten Software Aufträge zur Erbringung von Handwerksleistungen in das Portal einzustellen und Kostenvoranschläge von Handwerksunternehmen anzufordern. Die von den Hausverwaltern veröffentlichten Aufträge sind kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Abgabe von Kostenvoranschlägen, die gegebenenfalls zeitlich befristet sein kann. Die jeweiligen Hausverwalter können selbst entscheiden, ob sie nur ein bestimmtes Handwerksunternehmen zur Abgabe eines Kostenvoranschlags auffordern oder ob in einen allgemeinen Pool aufgenommene Handwerksunternehmen hierzu berechtigt sein sollen.
(3) Handwerksunternehmen können ihre Kostenvoranschläge über das Portal einreichen. Über die Bindungsdauer des jeweiligen Kostenvoranschlags entscheidet das Handwerksunternehmen selbst. Der Hausverwalter entscheidet unabhängig und eigenverantwortlich, ob und welchem Handwerksunternehmen er den Auftrag erteilt.
(4) Immoware24 übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den veröffentlichten Aufträgen, etwaigen Profilen der Nutzer, Kostenvoranschlägen oder sonstigen zwischen den Nutzern ausgetauschten Informationen enthaltenen Angaben und gibt auch keine Gewähr für die Qualität, Sicherheit oder Rechtmäßigkeit der von Handwerksunternehmen angebotenen Leistungen bzw. für die Bonität der Hausverwalter.
(5) Immoware24 übernimmt keine Gewähr für die korrekte Anzeige und Funktionsweise des Portals, wenn das Handwerksunternehmen einen Internetbrowser verwendet, den das Portal nicht unterstützt oder der nicht auf dem aktuellen Stand ist.
(6) Die Datenkommunikation über das Internet und die Verfügbarkeit des Portals können nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Immoware24 ist bemüht, Einschränkungen der Verfügbarkeit des Portals möglichst gering zu halten, schuldet aber keine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Portals. Sollten Wartungsarbeiten am Portal notwendig werden, wird Immoware24 hierüber möglichst im Voraus informieren.
§ 4 Vertragsverhältnis zwischen Hausverwalter und Handwerksunternehmen
Immoware24 stellt ausschließlich das Portal technisch zur Verfügung. Das Portal dient ausschließlich der Vermittlung von Aufträgen zwischen Handwerksunternehmen und Hausverwaltern. Immoware24 wird nicht Vertragspartei der zwischen den Nutzern geschlossenen Verträge. Auch werden keine vorvertraglichen Schuldverhältnisse in Bezug auf die Aufträge zu Immoware24 begründet. Auf den Inhalt vorvertraglicher und vertraglicher Abreden zwischen den Nutzern nimmt Immoware24 keinerlei Einfluss. Immoware24 trifft keinerlei Verpflichtung, für die ordnungsgemäße und rechtskonforme Erfüllung etwaiger zwischen den Nutzern abgeschlossener Vereinbarungen zu sorgen.
§ 5 Eingestellte Inhalte | Meldung
(1) Stellt das Handwerksunternehmen Weiterleitungen auf Dokumente, Websites oder sonstige Services ein (z.B. durch Einstellen eines Hyperlinks), die von ihm selbst oder von Dritten angeboten werden, ist allein das Handwerksunternehmen für den Inhalt und die Rechtmäßigkeit derselben verantwortlich.
(2) Das Handwerksunternehmen darf keine Inhalte oder sonstigen Informationen auf dem Portal einstellen, welche gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen bzw. aus anderen Gründen rechtswidrig sind. Rechtswidrig sind dabei sämtliche Informationen, die nicht mit dem Recht der Europäischen Union oder dem nationalen Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union vereinbar sind. Für sämtliche von dem Handwerksunternehmen eingestellten Inhalte oder sonstigen Informationen gilt, dass sie keine Belästigungen, Beleidigungen, Herabsetzungen, widerrechtlichen Drohungen, Schmähkritik oder unwahren Tatsachenbehauptungen enthalten dürfen. Auch sonstige Verletzungen der Rechte Dritter sind untersagt, ebenso wie das Einstellen von strafbaren oder sonst rechtswidrigen, diskriminierenden, rassistischen, gewaltverherrlichenden oder jugendgefährdenden Inhalten.
(3) Es besteht die Möglichkeit Inhalte oder sonstige Informationen, die vermeintlich rechtswidrig sind, elektronisch zu melden. Diese Meldungen werden durch Immoware24 geprüft und im Rahmen des Meldeverfahrens bearbeitet. Immoware24 bearbeitet alle Meldungen und entscheidet zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv, welche Konsequenzen die Meldung nach sich zieht. Meldungen sind via E-Mail an abuse@craftware24.de zu richten.
(4) Immoware24 behält sich das Recht vor, rechtswidrige, rechtsverletzende bzw. gegen diese AGB verstoßende Inhalte oder sonstige Informationen des Handwerksunternehmens vom Portal zu entfernen, den Zugang zum Nutzer-Konto, zum Portal und/oder zu Funktionen des Portals vorübergehend oder dauerhaft zu sperren bzw. das Nutzungsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Das Handwerksunternehmen wird über die Entscheidung von Immoware24 informiert. Die Entscheidung wird begründet, soweit eine Begründung nach geltendem Recht zu erteilen ist. Bei der Auswahl der Maßnahme, welche Immoware24 gegen das Handwerksunternehmen ergreift, wird Immoware24 die Schwere des Verstoßes, das bisherige Verhalten sowie den Umstand berücksichtigen, ob es sich um einen erstmaligen oder um einen wiederholten Verstoß handelt. Ferner werden die Rechte und berechtigten Interessen aller Beteiligten sowie etwaige Grundrechte berücksichtigt.
(5) Immoware24 macht sich unter keinen Umständen die Inhalte oder sonstigen Informationen des Handwerksunternehmens zu eigen und prüft diese auch nicht aktiv auf Verstöße. Allein das Handwerksunternehmen steht dafür ein, dass das Einstellen seiner Inhalte oder sonstigen Informationen in Einklang mit geltendem Recht erfolgt.
(6) Das Handwerksunternehmen stellt Immoware24 von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte und/oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der von dem Handwerksunternehmen eingestellten Inhalte oder sonstigen Informationen geltend machen und ersetzt Immoware24 diesbezüglich auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. Soweit erforderlich, wird das Handwerksunternehmen Immoware24 bei der Rechtsverteidigung unterstützen.
§ 6 Verantwortlichkeiten
(1) Das Handwerksunternehmen hat sich über die Funktionsmerkmale des Portals und die technischen Anforderungen selbst zu informieren. Das Handwerksunternehmen trägt das Risiko, dass das Portal seinen Anforderungen entspricht und für seine wirtschaftlichen Zwecke einsetzbar ist.
(2) Die Nutzer verpflichten sich, die notwendigen unternehmensinternen Berechtigungen einzuholen und die notwendigen Vertretungsverhältnisse herzustellen, welche die Nutzer für die Nutzung des Portals benötigen. Das Handwerksunternehmen hat Immoware24 unverzüglich darüber zu informieren, falls eine Person nicht bzw. nicht mehr über die notwendige Autorisierung verfügt, das Portal im Namen des Handwerksunternehmens zu nutzen.
(3) Dem Handwerksunternehmen ist es untersagt, andere Nutzer zum Verlassen des Portals aufzufordern bzw. zu ermutigen, Vereinbarungen über Aufträge außerhalb des Portals zu treffen (z.B. Links zu anderen Portalen oder Plattformen). Ferner ist es dem Handwerksunternehmen untersagt, Rabatte oder sonstige günstigere Konditionen anderen Nutzern für den Fall anzubieten, dass das Portal für die Vermittlung von Aufträgen nicht bzw. nicht mehr genutzt wird. Verhaltensweisen, die gegen § 6 (3) verstoßen, sind via E-Mail an abuse@craftware24.de zu melden.
(4) Das Handwerksunternehmen trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass das Portal nicht oder nicht ordnungsgemäß arbeitet (z.B. durch Datensicherung, regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse). Soweit Daten, Dokumente oder sonstige Informationen aus dem Portal exportiert werden können, obliegt dem Handwerksunternehmen die regelmäßige und vollständige Sicherung dergleichen außerhalb des Portals.
(5) Das Handwerksunternehmen ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise des Portals gefährden bzw. stören können. Insbesondere ist das Handwerksunternehmen dafür verantwortlich, dass die von ihm eingestellten Inhalte oder sonstigen Informationen frei von jeglicher Form von Schadsoftware wie Viren, Würmern, Trojanern sind. Das Handwerksunternehmen ist verpflichtet, bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf das Portal im angemessenen Umfang mitzuwirken.
(6) Werden Dateien hochgeladen, so muss das Handwerksunternehmen sicherstellen, dass das Dateiformat, die Dateibezeichnung und die Dateigröße vom Portal unterstützt wird. Immoware24 ist für den Erfolg des Hochladens nicht verantwortlich.
(7) Die Nutzung des Portals hat in Einklang mit diesen AGB und den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. Verletzt das Handwerksunternehmen diese AGB, geltendes Recht oder besteht ein hinreichender Verdacht einer entsprechenden Verletzung, so kann Immoware24 Maßnahmen gegen das Handwerksunternehmen ergreifen. Diese können sich bei geringfügigen Verstößen auf den Hinweis beschränken, dass AGB, gesetzliche Bestimmungen oder allgemeine Rücksichtnahmepflichten verletzt wurden. Bei schwerwiegenderen Verstößen ist Immoware24 zur vorübergehenden oder dauerhaften Sperrung einzelner Funktionen, des Zugangs zum Portal und/oder Nutzer-Kontos berechtigt, wobei etwaige Verstöße ebenfalls zu einer außerordentlichen Kündigung des Nutzungsverhältnisses führen können. § 5 (4) gilt entsprechend.
(8) Im Falle des Verdachts einer Straftat, behält sich Immoware24 das Recht vor, den Verdacht den Strafverfolgungsbehörden mitzuteilen.
§ 7 Vergütung von Immoware24 | Berichtspflichten
(1) Die Nutzung des Portals ist grundsätzlich kostenfrei. Für bestimmte Funktionen (z.B. Pool-Funktion) und die damit verbundene Vermittlung von Aufträgen ist jedoch ein Entgelt durch das Handwerksunternehmen an Immoware24 zu entrichten. Die Details hierzu werden in einer separaten Vereinbarung zwischen Immoware24 und dem jeweiligen Handwerksunternehmen festgelegt.
(2) Um etwaige Entgelte für die Vermittlung von Aufträgen über den Pool des Portals berechnen zu können, ist das Handwerksunternehmen verpflichtet, Immoware24 über den Status jedes vermittelten Auftrags unverzüglich vollständig, wahrheitsgemäß und zeitnah zu informieren (z.B. über das Portal). Diese Informationen sind für sämtliche Aufträge, die auf einem erstmaligen bzw. erneuten Kontakt zwischen Hausverwalter und Handwerksunternehmen über den Pool des Portals beruhen – unabhängig davon, ob spätere Folgeaufträge über das Portal oder außerhalb davon zustande kommen – bereitzustellen. Dies gilt auch, wenn das Handwerksunternehmen bereits früher Aufträge für den entsprechenden Hausverwalter oder einen Eigentümer/Mieter in dem Objekt ausgeführt hat und nun über den Pool des Portals erneut ein Kontakt zwischen dem Hausverwalter und dem Handwerksunternehmen initiiert wird und daraus eine Beauftragung durch den Hausverwalter resultiert.
(3) Immoware24 ist berechtigt, die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der mitgeteilten Angaben zu vermittelten Aufträgen zu überprüfen und Stichprobenkontrollen durchzuführen.
§ 8 Haftung
(1) Immoware24 haftet uneingeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Im Übrigen gelten die nachfolgenden Begrenzungen.
(2) Immoware24 haftet für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsverhältnisses überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung das Handwerksunternehmen regelmäßig vertrauen darf. Im letztgenannten Fall haftet Immoware24 jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Immoware24 haftet nicht für die fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
(3) Die Haftung von Immoware24 auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist bei einfacher Fahrlässigkeit auf EUR 5.000,00 je Verletzungsfall beschränkt. Bei mehreren Verletzungsfällen in einem Vertragsjahr ist die Haftung von Immoware24 bei einfacher Fahrlässigkeit auf EUR 10.000,00 beschränkt.
(4) Gewinnausfallschäden werden von Immoware24 nicht ersetzt. Bei Datenverlusten werden nur die Kosten der Wiederherstellung ersetzt bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.
(5) Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder soweit Immoware24 eine Garantie übernommen hat. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(6) Bei einer Haftung wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Ansonsten gilt für alle Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen des Handwerksunternehmens bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Sie beginnt jedoch spätestens mit Ablauf von fünf (5) Jahren ab Entstehung des Anspruchs.
(7) Soweit die Haftung nach diesem Abschnitt ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dieser Ausschluss bzw. diese Beschränkung auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Organe von Immoware24 und sämtliche Unterauftragnehmer von Immoware24.
§ 9 Änderungsvorbehalt
(1) Immoware24 ist jederzeit berechtigt, Funktionen des Portals weiterzuentwickeln, einzuschränken, zu reduzieren bzw. einzustellen. Das Handwerksunternehmen wird über Änderungen an dem Portal über einen von Immoware24 gewählten Kommunikationsweg informiert. Soweit infolge der Änderungen die Nutzungsmöglichkeit entgeltlich bereitgestellter Funktionen des Portals wesentlich eingeschränkt wird, können solche entgeltlichen Funktionen mit einer Frist von einer (1) Woche außerordentlich gekündigt werden.
(2) Immoware24 behält sich vor, diese AGB zu ändern. Änderungen dieser AGB kündigt Immoware24 Handwerksunternehmern entweder per E-Mail oder über das Portal mit einer Frist von mindestens vier (4) Wochen („Vorankündigungsfrist“) im Vorfeld zum Inkrafttreten der geänderten AGB an. Die Zustimmung des Handwerksunternehmens gilt als erteilt, wenn es seine Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird Immoware24 in der Anzeige hinweisen. Sofern das Handwerksunternehmen die geänderten AGB nicht akzeptieren möchte, hat das Handwerksunternehmen das Recht, während der Vorankündigungsfrist mit einer Frist von zwei (2) Wochen zu kündigen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten wird auf die Datenschutzerklärung hier verwiesen.
(2) Immoware24 ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus etwaigen Nutzungsverhältnissen an ein mit Immoware24 nach §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen oder im Rahmen eines Unternehmensverkaufs, bei dem die wesentlichen wirtschaftlichen Vermögenswerte auf einen Erwerber übergehen sollen, zu übertragen.
(3) Zur Aufrechnung gegenüber Immoware24 ist das Handwerksunternehmen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Kollisionsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
(5) Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Immoware24 in Halle (Saale).
(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.